Die ESTV hat im Kreisschreiben Nr. 40 vom 11. März 2014, welches mit seiner Publikation in Kraft trat, die Verwirkung des Anspruchs von natürlichen Personen auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 23 VStG konkretisiert.10 Als Verwaltungsverordnung ist das Kreisschreiben Nr. 40 für Gerichte nicht verbindlich, doch deckt es sich mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Nach Ziff.