Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Eigerstrasse 65, 3003 Bern Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2014 / Rückerstattung Verrechnungssteuer Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 14. März 2016 aufzuheben. 2. Es sei den Beschwerdeführern die Verrechnungssteuer im Betrag von Fr. 7'608.60 zurückzuerstatten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer.