So haben auch die mit den Nachsteuern betreffend Direkte Bundessteuer erhobenen Zinsen klar keine pönale Funktion. Die Nachsteuer wird als Folge einer Unterbesteuerung mit dem einzigen Zweck erhoben, einen ungerechtfertigten Steuerausfall des Gemeinwesens auszugleichen (RICHNER/FREI/KAUFMANN/MEUTER, Handkommentar zum DBG, a.a.O., N 3 zu Art. 151).