1.1 Die Beschwerdeführer haben mit Vollmacht vom 13. Januar 2016 die Treuhand B___ AG bevollmächtigt, Beschwerde gegen den angefochtenen Einspracheentscheid der Vorinstanz beim Obergericht zu erheben (act. 2/2). Die Treuhand B___ AG ist unter der Firmennummer CHE-000.000.000 im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen und damit als handlungsfähige juristische Person grundsätzlich befugt, den Beschwerdeführer in Steuersachen vor Obergericht zu vertreten (Art. 3 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über die Ausübung des Anwaltsberufs [Anwaltsgesetz, bGS 145.52] in Verbindung mit Art.