Gegenstand direkte Bundessteuer 2014 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführer: Der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und für das Steuerjahr 2014 seien die steuerbaren Faktoren wie folgt festzulegen: Direkte Bundessteuer 2014 Steuerbares Einkommen CHF 168‘400 Satzbestimmendes Einkommen CHF 171‘300 b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Erwägungen Sachverhalt