Bei der Beurteilung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person sind sowohl Versicherungen als auch Gerichte auf medizinische Berichte und Unterlagen angewiesen. Aufgabe des Arztes oder der Ärztin ist es, den Gesundheitszustand der betroffenen Person zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang und bezüglich welcher Tätigkeiten die Person allenfalls arbeitsunfähig ist. Im Weiteren sind die ärztlichen Auskünfte eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen einer Person noch zugemutet werden können.