Die örtliche Zuständigkeit des Obergerichts wird von der Beklagten gestützt auf die zwischen den Parteien anwendbaren vertraglichen Bestimmungen anerkannt. Die von Amtes wegen vorzunehmende Prüfung der weiteren formellen Prozessvoraussetzungen, namentlich mit Bezug auf die Anforderungen an die Klageschrift, ergibt, dass diese ebenfalls erfüllt sind. Auf die Klage ist somit einzutreten. Seite 6 2. Materielles