C. Am 12. Juni 2013 kündigte die Beklagte dem Kläger eine Prüfung des Rentenanspruchs an und bot ihn zu einer pluridisziplinären gutachterlichen Untersuchung unter der Fallführung von Dr. C___ im Universitätsspital Zürich (USZ) auf (act. 2.10). Es waren verschiedene Begutachtungen bei Dr. C___, Dr. D___, Dr. E___ und Dr. F___ vorgesehen, welche ab August 2013 erfolgen sollten. Nachdem bereits verschiedene Untersuchungen am USZ stattgefunden hatten, teilte der den Kläger behandelnde Psychiater Dr. G___ dem