a) des Klägers : 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger CHF 5'000 nebst Zins zu 5 % seit 1.05.2014, weitere CHF 5'000 nebst Zins zu 5 % seit 1.08.2014 sowie weitere CHF 5'000 nebst Zins zu 5 % seit 1.11.2014 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. b) der Beklagten: 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten Klägers. Sachverhalt