D___ habe aber auch bei anderen Gesellschaften delinquiert, was vom zuständigen Kreisgericht in einer dreiwöchigen Hauptverhandlung zu beurteilen sei. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe er mit grosser Empathie die von ihm beherrschten Gesellschaften mit Personen besetzt, die er teilweise ohne deren Wissen zur eigenen Bereicherung instrumentalisiert habe, und dies nicht nur mit einer "kleinen Buchhalterin" wie der Beschwerdeführerin, sondern teilweise auch mit illustren Geschäftsleuten.