___ AG über Fr. 382‘000.-- veranlasst, obwohl beide keinerlei Aktivität aufgewiesen hätten. Das Kontokorrent bei der C___ AG habe er um Fr. 640‘000.-- überzogen und sich gegenüber seiner Lebenspartnerin G___ dazu verpflichtet, ihr aus verschiedenen angeblich gewährten Darlehen den Betrag von Fr. 460‘000.-- zurückzuzahlen, was weitgehend zu Lasten der C___ AG geschehen sei (S. 16). Seiner Lebenspartnerin habe er ferner Lohnzahlungen in sechsstelligem Rahmen ausgerichtet, obwohl sie nicht für die erwähnte Firma tätig gewesen sei.