Das schuldhafte und kriminelle Verhalten von D___ - bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen laufe ein Strafverfahren wegen Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Gläubigerschädigung, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung und Urkundenfälschung - wiege so schwer, dass ein allfälliges Fehlverhalten von ihr eindeutig in den Hintergrund rücke und damit nicht mehr als adäquate Schadensursache gelten könne. Abgesehen davon sei sie bei der Annahme des Mandats gesundheitlich angeschlagen gewesen.