A. A1___ und A2___ (nachfolgend: Beschwerdeführer) machten am 16. September 2014 eine Selbstanzeige für unversteuertes Einkommen und Vermögen. Die kantonale Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) eröffnete hierauf ein Nachsteuerverfahren und stellte den Beschwerdeführern mit Nachsteuerverfügung vom 25. März 2015 betreffend Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer 2004 bis 2012 Nachsteuern samt darauf entfallenden Zinsen im Betrag von insgesamt Fr. 1‘265‘756.70 in Rechnung (act. 8/7). Gleichentags erfolgte auch eine Verfügung betreffend Nachsteuern