a. Im Mietvertrag (act. 2/6) sind als Mieter „E___ GmbH, D___ + A___“ aufgeführt. Unterzeichnet haben den Vertrag „D___“ und „A___“. Die Beschwerdeführerin argumentiert, der Erblasser sei zwar für die E___ einzelzeichnungsberechtigt gewesen. Unterzeichnet habe er allerdings sowohl den Wohnungsvertrag als auch den Mieterkautionsvertrag (act. 2/8) mit seinem Namen ohne Hinweis auf die Firma. Somit Seite 7 könne nicht argumentiert werden, die Beschwerdeführerin und die E___ GmbH hätten zusammen die Wohnung gemietet.