Das Bestehen einer Kapitalschuld ist damit unabdingbare Voraussetzung für eine Zinsschuld.5 Mangels einer solchen stellt die an den Kreditgeber entrichtete Abstandszahlung für die vorzeitige Auflösung einer Festhypothek begrifflich keinen Schuldzins dar.6 Vielmehr dürfte es sich je nach konkreter Ausgestaltung um eine Konventionalstrafe gemäss Art. 160 OR7 oder um Schadenersatz gemäss Art. 97 OR für