A. A1___ und A2___ liessen in der Steuererklärung 2014 im Formular Schuldenverzeichnis eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von Fr. 311‘615 an die Raiffeisenbank geltend machen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung stammt aus dem Verkauf ihrer Liegenschaften in Wittenbach und der vorzeitigen Auflösung der entsprechenden Hypothek. Die Steuerverwaltung liess die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zum Abzug zu. B. Die dagegen erhobene Einsprache von A1___ und A2___ wies die Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 2. Mai 2016 ab.