a) der Beschwerdeführer: Wir beantragen Ihnen, dass private Schuldzinsen (inklusive private Vorfälligkeitsentschädigung) bis zum Betrag von Fr. 305'081 zum Abzug zugelassen werden. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt