Seite 10 nach kantonalem Recht. Das Obergericht erhebt für seine Urteile in Verwaltungssachen Gebühren bis CHF 5’000.31 Die Gebühr bemisst sich in erster Linie nach dem Streitwert, wobei auch die Schwierigkeit der Streitsache und der Umfang der erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind. Als Streitwert gilt der vom Streit betroffene Steuerbetrag.32 In Berücksichtigung dieser Umstände erscheint vorliegend eine Entscheidgebühr von CHF 1‘500 als angemessen.