die Erwerbsart und die Finanzierung der Vermögenswerte; das Auftreten der Ehegatten gegenüber Behörden und Kunden sowie die Ausgestaltung des internen Verhältnisses zwischen den Ehegatten. Formale Kriterien, wie die im Handelsregister eingetragene Firma oder die Benennung der Bilanzen, spielen dagegen eine untergeordnete Bedeutung.9 Massgebend sind gemäss Lehre und Rechtsprechung effektive Mitsprache- und Mitwirkungsrechte bzw. eine faktische Mitunternehmerstellung des Ehegatten.10