1. 1.1 Zwischen den Parteien ist strittig, wie die unterpreisliche Forderungsabtretung der APPKB an A2___ (nachfolgend Beschwerdeführerin) steuerlich zu behandeln ist. 1.2 Nach Art. 16 Abs. 1 DBG4 unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommenssteuer.