Vorliegend ist erstellt und wurde durch die Beschwerdeführerin gegenüber der Steuerverwaltung auch so deklariert, dass sie – nach einer Babypause – erneut wieder im Restaurant mitarbeitete. Es wurden Vermögenswerte der Beschwerdeführerin in den Bilanzen verbucht, woraus geschlossen werden darf, dass sie auch unternehmerisch im Restaurant engagiert war. Die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer bildeten bei der Führung des Restaurants eine wirtschaftliche Einheit und die Beschwerdeführerin trat faktisch als Mitunternehmerin auf.