Aus den Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Heirat mit dem Beschwerdeführer im August 1998 bereits im Restaurant mitarbeitete, ihren Erwerb aber – vorübergehend – gegen Ende 1998 aufgab.15 1998 und 2000 wurden die beiden gemeinsamen Kinder der Beschwerdeführer geboren.16 In einem Zeitungartikel des Tagblattes vom 5. Dezember 1998 über die Aufnahme des Beschwerdeführers als Mitglied in die Chaîne des Rôtisseurs wurde unter anderem erwähnt, dass eine Aufnahme in so eine angesehene Gesellschaft nur dank Mithilfe der Ehefrau möglich sei.17