Seite 7 2.3 Aus den Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin zum Zeitpunkt der Heirat mit dem Beschwerdeführer im August 1998 bereits im Restaurant mitarbeitete, ihren Erwerb aber – vorübergehend – gegen Ende 1998 aufgab.15 1998 und 2000 wurden die beiden gemeinsamen Kinder der Beschwerdeführer geboren.16