D. Mit Veranlagungsverfügung vom 9. Juli 2014 wurde für die Steuerperiode 2013 der Forderungsverzicht von CHF 199‘554, mithin die Forderung der APPKB von CHF 231‘555 minus Übernahmepreis von A2___ von CHF 32‘000, aufgerechnet. Nach Verrechnung des Verlusts gemäss Abschluss 2013 von minus CHF 74‘0867 sowie der aufgrund der Aufrechnung zu erwartenden persönlichen AHV-Beiträgen von CHF 15‘000 wurden Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 109‘687 veranlagt.