H. Am 16. August 2016 wurde die Streitsache erstmals beraten. Da die Beratung nicht zu Ende geführt werden konnte, wurde sie mit Beschluss vom 16. August 2016 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Am 13. Dezember 2016 konnte die Beratung fortgesetzt werden und das Obergericht fällte gleichentags das Urteil. I. Auf weitere Einzelheiten im Sachverhalt und in den Akten sowie auf die Vorbringen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit für die Beurteilung entscheidrelevant, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen eingegangen. Seite 3 Erwägungen