Der Ansicht der Vorinstanz, in der Gegenüberstellung der amtlichen Verkehrswertschätzungen vor und nach dem Umbau (2008: Fr. 1‘010’000; 2014: Fr. 1‘720‘000) spiegle sich der wertvermehrende Charakter der Sanierung, kann nicht gefolgt werden. Die Verkehrswerte der Liegenschaft aus den Jahren 2008 und 2015 dokumentieren eine Wertsteigerung von Fr. 710‘000. Die erhebliche Erhöhung des amtlichen Werts ist sicherlich zum Teil auf den Umbau der Liegenschaft zurückzuführen.