Im Geres, der kantonalen Datenplattform für das Einwohnerregister, ist der Beschwerdeführer als Maler und Angestellter der D___ GmbH vermerkt. Gemäss Geres zog er am 1. März 2011 von Appenzell nach Herisau und es erscheint nachvollziehbar, dass er gegenüber der Einwohnerkontrolle bei seiner Anmeldung seine aktuelle Tätigkeit angab.41 Sodann liegen mehrere Bestätigungen von Hauseigentümern vor, welche mit ihrer Unterschrift kundtun, dass der Beschwerdeführer an ihrem Haus Malerarbeiten ausgeführt habe.