Der Geschäftsbetrieb sei somit bereits Ende Februar eingestellt worden und das Unfallereignis vom 29. Februar 2012 auf den letzten Tag der Geschäftstätigkeit gefallen. Dem Beschwerdeführer sei aber am 19. April 2012 noch eine Lohnzahlung für den März 2012 überwiesen worden. Sodann sei in der Steuererklärung 2012 kein Erwerbseinkommen deklariert worden. Die Lohnabrechnungen seien in zwei verschiedenen Varianten eingereicht worden und die nachgereichten Stundenrapporte seien nicht authentisch.