Am Unfalltag, dem 29. Februar 2012, soll dann aber der Beschwerdeführer bei der D___ GmbH angestellt gewesen sein. Der Beschwerdeführer und F___ hätten am 3. August 2012, am 3. Oktober 2012 bzw. am 24. Oktober 2012 ausgeführt, der Betrieb könne derzeit keine leichten Tätigkeiten für den Beschwerdeführer anbieten. Gemäss Bericht über die Arbeitgeber-Kontrolle der Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden vom 27. August 2013 seien bei der D___ GmbH ab März 2012 keine Löhne mehr verbucht worden. Der Geschäftsbetrieb sei somit bereits Ende Februar eingestellt worden und das Unfallereignis vom 29. Februar 2012 auf den letzten Tag der Geschäftstätigkeit gefallen.