Seite 6 ausgeführt zu haben. Für seine 50%-Anstellung als Maler habe er gemäss Arbeitsvertrag, für den es verschiedene Varianten in Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit sowie den Lohn gebe, Fr. 3‘500.-- verdient, was bei einem vollen Pensum ein Einkommen von Fr. 7’000.-- ergebe. F___, Geschäftsführer der D___ GmbH, habe am 2. Mai 2012 mitgeteilt, dass der Betrieb seit dem 1. Januar 2012 kein Personal mehr beschäftige. Zweifel an der Authentizität dieses Dokuments bestünden keine.