Die versicherungsmässige Voraussetzung der Arbeitnehmerschaft respektive Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit stellt eine anspruchsbegründende Tatsache dar, für welche die Beweislast beim Beschwerdeführer als Leistungsansprecher liegt.24 3.2 Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, es treffe zu, dass nicht alle Dokumente – Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen – übereinstimmen. Aufgrund eines Datenverlustes bei der D___ GmbH seien gewisse Dokumente nicht mehr vorhanden gewesen