Seite 9 Demnach erkennt das Obergericht: 1. Die Beschwerde von A___/B___ wird abgewiesen. 2. Den Beschwerdeführern wird eine Entscheidgebühr von Fr. 3'000.-- auferlegt, unter Anrechnung des von ihnen einbezahlten Kostenvorschusses von Fr. 1'000.--. 3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet.