Ferner finden sich in den Akten wiederholt Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführer mit dem Verkauf der Liegenschaft in D___ zuwarteten, um einen höheren Preis erzielen zu können. So wurde mit allen drei Immobilienmaklern ein Richtpreis von 1.28 Mio. als Verhandlungsbasis vereinbart. Mit E-Mail vom 10. Juni 2011 meinte Maklerin E___ gegenüber der Steuerverwaltung, das Höchstgebot liege momentan bei Fr. 950'000.--, sie versuche aber, dieses auf Fr. 980'000.-- hinaufzuhandeln.