C.3 Die Steuerpflichtigen machten mit Replik vom 5. November 2015 geltend, die Reparatur der Natursteinplatten auf der Terrasse habe sich verzögert, da die Ursache für die Rotverfärbung und den Schwund des Fugenmörtels unklar und danach die Haftungsfrage zu klären gewesen sei. Aufgrund des Fernwärmeausbaus und der Strassensanierung sei während einem längeren Zeitraum mit intensiven und lärmigen Bauarbeiten zu rechnen gewesen.