Vorliegend lasse die längere Haltedauer darauf schliessen, dass nicht der Ersatz der Liegenschaft im Vordergrund gestanden habe, sondern das Ausnutzen von Marktchancen beim Verkaufsobjekt. Auch fehle es an einer Zwangssituation, da der behauptete Terrassenschaden, der das Haus ohnehin nicht unverkäuflich mache, innert weniger Wochen behebbar gewesen wäre, im Haus 2008/2009 eine Wärmepumpe eingebaut worden und weil eine in Aussicht stehende Strassensanierung die Verkaufsaussichten - wenn überhaupt - positiv beeinflusse.