C. C.1 Gegen diesen Entscheid liessen die Steuerpflichtigen mit Schreiben vom 31. Juli 2015 Beschwerde erheben. Weder seien für 2011 Kaufangebote bewiesen, noch stimme die Behauptung, dass der Verkaufspreis damals zu tief gewesen sei. Ausserdem habe die Zwangssituation einen früheren Verkauf der Liegenschaft verhindert.