A.7 Mit Schreiben vom 25. Januar 2013 (Bf. act. 18) orientierte das Ingenieurbüro N___ AG, D___, die Anwohner im Quartier F___ über die Sanierung und Erneuerung von Werkleitungen (inkl. Fernwärmeanschluss) und der Strasse. A.8 Gemäss Handänderungsanzeige des Grundbuchamtes D___ vom 2. Dezember 2013 (StVact. 2) erfolgte gleichentags der Besitzesantritt der neuen Eigentümer der Liegenschaft Nr. XXX bei Gesamtkosten von 1.13 Mio. Franken.