A. A.1 Das Ehepaar A___/B___ erteilte E___ am 30. April 2011 den Auftrag, das Einfamilienhaus im F___ in der Gemeinde D___ (Grundbuch-Nr. XXX) zum Richtpreis von 1.28 Mio. Franken zu verkaufen, wobei bei Minderangeboten Rücksprache zu nehmen sei (Bf. act. 9). Mit E-Mail vom 10. Juni 2011 (StV-act. 4) erkundigte sich die Beauftragte bei der Steuerverwaltung über die Höhe der Grundstückgewinnsteuer bei einem derzeitigen Höchstgebot von Fr. 950'000.--, das sie auf Fr. 980'000.-- hinaufhandeln wolle.