a) der Beschwerdeführer: 1. Der Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 2. Juli 2015 sei aufzuheben. 2. Es sei die Grundstückgewinnsteuer betreffend das Grundstück Nr. XXX, Grundbuch D___, aufzuschieben. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer abzuweisen. Sachverhalt