1. Unter teilweiser Gutheissung der Beschwerde von A___ wird der von der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden am 1. September 2014 verfügte Schadenersatzbetrag von Fr. 85‘957.65 um Fr. 1‘219.85 auf Fr. 84‘737.80 reduziert. Die Reduktion entspricht dem Betrag der Busse vom 25. Juli 2011 sowie den mit dieser Busse zusammenhängenden Kosten (Mahngebühr, Kosten Zahlungsbefehl, Zustellkosten, Pfändungskosten und Kosten Konkursmeldung). Im Übrigen werden die Verfügung vom 1. September 2014 und der Einspracheentscheid vom 10. November 2014 bestätigt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.