C. Gemäss Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden wurde am 10. Juni 2013 über die E___ GmbH der Konkurs eröffnet (vgl. Handelsregisterauszug unter www.zefix.ch). Seit der Gründung bis zu dieser Konkurseröffnung war die E___ GmbH der Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) angeschlossen gewesen. Am 1. September 2014 erliess die Vorinstanz eine Schadenersatzverfügung (act. 5.6) und verpflichtete den Beschwerdeführer gestützt auf das Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, „für entgangene