B. Bei der Gründung wurden der Beschwerdeführer und B___ je in der Funktion als Gesellschafter und Geschäftsführer, C___ und D___ in der Funktion als Gesellschafter ins Handelsregister eingetragen. Ende Dezember 2006 wurde zusätzlich die G___ GmbH als Gesellschafterin eingetragen und die Funktion von B___ auf seine Gesellschafterstellung beschränkt. Der Beschwerdeführer war somit ab 28. Dezember 2006 der einzige im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer der Unternehmung.