Bussen sollen aufgrund ihrer Pönalfunktion den Gebüssten und nicht den Fiskus belasten. Auch in anderen Konstellationen ist für die steuerliche Berücksichtigung von Auslagen nicht einzig entscheidend, ob gewisse Aufwendungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angefallen sind oder nicht; haben etwa Auslagen einer steuerpflichtigen Person wohl einen Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit, sind sie aber etwa einzig wegen einer grösseren Bequemlichkeit für die steuerpflichtige Person erfolgt, so können auch diese Auslagen, obwohl ebenfalls im