Sie machen keine weiterführenden Angaben zum konkreten Ablauf der angeblichen Sponsoring-Anlässe. Dabei geht es entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer nicht darum, über Besucher an der Rennstrecke Protokoll zu führen (vgl. dazu Replik, S. 4), es müsste jedoch, sollte die Firma tatsächlich Kunden zu Rennen eingeladen haben, bekannt sein, welche Kunden wann solche Rennen besuchten, weil letztlich nur gestützt darauf beurteilt werden kann, ob sich derartige Kundenpflege im Resultat für die Firma im Umsatz positiv niederschlägt, wie die Beschwerdeführer angeben.