der Vermögenssteuerwert der D___ GmbH sei entsprechend des neu ermittelten Reingewinnes für die Steuerperiode 2010 neu zu erheben. Zu diesem Zweck sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen die „Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer per 31. Dezember 2010“ der Beteiligung „D___ GmbH“ neu zu erheben.