Auch die Frage nach der Zweckmässigkeit kann bei Berücksichtigung der grundlegenden Pfeiler der Gesamtrechtsordnung nicht entscheidend sein. Steht ein Verhalten in der Rechtsordnung unter einer Strafsanktion, so kann es keine Rolle spielen, ob eine Gesetzesübertretung im Einzelfall der Einkommenserzielung förderlich ist oder nicht. Die Vermeidung des mit einer Busse sanktionierten Verhaltens ist auch bei der Ausübung von beruflichen Tätigkeiten zumutbar.