e. Geht es um eine Busse, kommt zudem auch der Aspekt des Gerechtigkeitsempfindens in der Gesamtrechtsordnung hinzu. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass sich der Steuerpflichtige immer, also auch bei der Erzielung des Einkommens, an die vom Gesetz vorgegebenen Schranken zu halten hat. Eine Übertretung von Vorschriften kann grundsätzlich keine für die Erzielung des Einkommens unmittelbar notwendigen Gewinnungskosten darstellen (vgl. auch ANDREA OPEL, Ist die Besteuerung von Unrecht rechtens?, in: ASA 84, S. 187 ff., S. 205).