Indirekte Werbung stellt namentlich das Sponsoring dar. Das Ziel des Sponsoring liegt einerseits in der Profilierung der Unternehmung in der Öffentlichkeit und andererseits in einem kommerziellen oder marketingmässigen Nebeneffekt für die Unternehmung (Urteile des Bundesgerichts 2C_795/2015 und 2C_796/2015 vom 3. Mai 2016, E. 8 i.V.m. E. 5.2, m.w.H.).