3. Der Einspracheentscheid vom 4. Juli 2014 für die Steuerveranlagung 2011 (Staatsund Gemeindesteuern, Direkte Bundessteuer) sei aufzuheben und die Veranlagung sei wie folgt zu ändern: Ziff. 6.3 übrige Einkünfte (Geldwerte Leistungen aus D___ GmbH): neu CHF 21‘328 Ziff. 30.1 und 35.5; der Vermögenssteuerwert der D___ GmbH sei entsprechend des neu ermittelten Reingewinnes für die Steuerperiode 2011 neu zu erheben.