1.4 Die Beschwerdefrist beträgt nach Art. 396 Abs. 1 StPO 10 Tage. Die angefochtene Verfügung wurde den Beschwerdeführern am 20. Juli 2022 zugestellt (act. B 1 S. 3). Mit Erhebung der Beschwerde am 2. August 2022 wurde die Beschwerdefrist gemäss Art. 396 Abs. 1 StPO in Berücksichtigung, dass der 30. Juli 2022 auf einen Samstag fiel und der 1. August ein Feiertag ist, gewahrt (Art. 91 Abs. 2 i.V.m. Art. 90 Abs. 2 StPO).